Das sog. SanInsFoG hat u.a. die Insolvenzgründe der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und der Überschuldung (§ 19 InsO) neu definiert, wohingegen der weitaus wichtigste Insolvenzgrund, die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) nicht angetastet wurde.
Durch den Entwurf eines „Influencer-Gesetzes“ reagiert das Bundesjustizministerium auf das sogenannte Hummels-Urteil des Oberlandesgericht München und verspricht hierdurch mehr Rechtssicherheit für Influencer und auch für Verbraucher. Doch hält es auch, was es verspricht?
Die Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis ergeben sich aus dem Gesetz, Tarifverträgen oder dem Arbeitsvertrag. Häufig werden in der Praxis aber auch in Betriebsvereinbarungen Arbeitsbedingungen vereinbart, die z. B. die Vergütung von Reisezeit, die private Dienstwagennutzung oder die Tätigkeit im Homeoffice betreffen.
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176 SGB IX, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, ...
Am 22.12.2020 hat der Bundestag das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht (RestSchBÄndG) beschlossen.
Gemäß § 618 BGB ist der Arbeitgeber zu Schutzmaßnahmen verpflichtet, um seine Mitarbeiter vor Gefährdungen für Leib und Leben zu schützen. Hierbei handelt es sich um einen Ausfluss der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern aus dem Arbeitsverhältnis gemäß §§ 611a, 242 Abs. 2 BGB.
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