Beim sogenannten CEO-Fraud geben sich kriminelle Personen als Führungskräfte des Unternehmens (z. B. Geschäftsführer) aus, die eine angeblich dringende Überweisung vom Geschäftskonto vornehmen müssen.
Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Der Bundestag hatte am 14. November 2019 den Gesetzesentwurf verabschiedet.
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