SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg mit Spezialstudium Verwaltungsrecht
  • Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht bei Professor Dr. Meessen, Augsburg (1977–1978)
  • Rechtsanwalt in Augsburg in einer Kanzlei mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht – insbesondere Vertretung von Gemeinden (1979–983)
  • Promotion zum Dr. jur. (1982)
  • Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung – Referat Rechtsaufsicht über die Sozialversicherungsträger (1983–1987)
  • Juristischer Mitarbeiter der Justitiare in der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (1988–1990)
  • Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (ab 1990)
  • Justitiar der Bayerischen Landesärztekammer (ab 1991)
  • Leiter der Rechtsabteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (ab 2007)
  • Lehrbeauftragter an der Universität Augsburg (ab 2009)
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Zulässigkeit einer "Vesting-Regelung“ bei Start-up-Unternehmen

In einem aktuellen Beschluss bestätigt das Kammergericht Berlin, dass Vesting-Regelungen grundsätzlich eine rechtlich zulässige Form der Hinauskündigungsklausel aus einer GmbH darstellen können. Der Beschluss gibt wichtige Leitlinien für die Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen in Start-ups.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Christian Ritter - Rechtsanwalt

Training von KI-Modellen - Ein kurzer Aufriss des urheberrechtlichen Rechtsrahmens

Wie kann ich untersagen, dass KIs meine urheberrechtlich geschützten Werke für Trainingszwecke nutzt? Zu dieser Frage des KI-Trainings hat sich das Landgericht Hamburg unlängst geäußert und ein weiteres Mosaiksteinchen zur Antwort beigetragen, unter welchen Voraussetzungen KI-Training zulässig ist. Höchstrichterlich ist diese Frage völlig ungeklärt. Das Landgericht Hamburg versucht sich in einer ersten Einschätzung.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Dr. Christoph Knapp - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

Verwaltungsrat vs. Geschäftsführende Direktoren: Wichtige BGH-Entscheidung zur monistischen SE

Entscheidungen des BGH zur Corporate Governance bei der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea - SE) sind selten und daher umso wichtiger für die Praxis des Gesellschaftsrechts. Vorliegend stehen die gesellschaftsrechtliche Fragen im Kontext einer Schenkung von Kunstwerken mit Fragen der Vertretung und des Schenkungswiderrufs.