Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „Kein Lohn ohne Arbeit“. Ausnahmsweise kann dem Arbeitnehmer aber auch ohne Arbeitsleistung ein Vergütungsanspruch zustehen.
Der Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie und die damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen können den Fortbestand von Arbeitsverhältnissen und deren Abwicklung nachhaltig beeinträchtigen. Doch unter welchen Voraussetzungen ist eine auf die Pandemie gestützte betriebsbedingte Kündigung im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes sozial gerechtfertigt?
Bei Verdacht von erheblichen Pflichtverletzungen setzen Arbeitgeber zur Aufklärung verschiedene Mittel, wie zum Beispiel die Überwachung durch Detektive, ein. Vermehrt werden nun Anwaltskanzleien zur Aufklärung von Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis beauftragt.
Der Fokus des neuen Kaufrechts liegt auf der Anpassung des geltenden Rechts an das Wachstum des elektronischen Handels und den technologischen Wandel. Hier sehen der europäische und der Bundesgesetzgeber Nachbesserungsbedarf des Kaufrechts für Kaufsachen mit digitalen Elementen. Die Novellierung findet diesbezüglich jedoch ausschließlich für Kaufverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern Anwendung. Sie ist nicht auf B2B-Geschäfte übertragbar.
Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass unsere Kollegen Dr. Theodor Seitz, Dr. Thomas Weckbach und Rainer Horsch in dem kürzlich vom Handelsblatt veröffentlichten Rating „Deutschlands Beste Anwälte 2021“ ausgezeichnet wurden.
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