Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 8.9.2021 (Az: 5 AZR 149/21) entschieden, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttert sein kann, wenn bei einer Arbeitnehmerkündigung die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Im Falle der Erschütterung des Beweiswertes verbleibt es bei der vollen Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers.
Mieter von gewerblich genutzten Räumen haben grundsätzlich für die Zeit einer behördlich angeordneten Betriebsschließung während der COVID-19-Pandemie einen Anspruch auf Anpassung der Miethöhe. Laut BGH begründet die hoheitliche Betriebsschließungsanordnung eine Störung der Geschäftsgrundlage. Allerdings kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an, wie viel Miete letztendlich zu entrichten ist. Eine pauschale 50:50-Lösung lehnt der Bundesgerichtshof ab.
Kaum hatten wir Anfang letzter Woche unseren Beitrag über die neue Grundsteuer auf dieser Homepage platziert, gab auch schon das Bayerische Finanzministerium eine Pressemitteilung mit einem Ausblick auf die anstehenden Verfahrensschritte heraus.
Das BAG hat mit zwei Urteilen vom 30.11.2021 (9 AZR 234/21 und 9 AZR 225/21) erstmalig über die Auswirkungen von „Kurzarbeit Null“ auf den Urlaubsanspruch entschieden. Danach kann der Urlaubsanspruch für Zeiten von Kurzarbeit Null anteilig gekürzt werden.
Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 entschieden, dass die derzeit noch geltenden Regelungen zur sog. Einheitsbewertung von Grundvermögen, die für die Bemessung der gemeindlichen Grundsteuer herangezogen werden, auf Grund ihrer Realitätsferne gegen das Gleichheitsgebot verstoßen. Der Gesetzgeber wurde daher verpflichtet, bis Ende 2019 eine Neuregelung zu treffen, die dann spätestens Anfang 2025 in Funktion gesetzt sein muss; bis dahin (Ende 2024) dürfen die jetzt beanstandeten Normen noch weiter angewendet werden.
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