Verstärkung im Sozialrecht

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Seit dem 1. Oktober 2020 unterstützt uns Herr Kollege Dr. Stefan Kiefer, ehemaliger Bürgermeister und Sozialreferent der Stadt Augsburg, als „Of-Counsel“ im Sozialrecht.


Herr Kollege Dr. Kiefer ist 51 Jahre jung und hat seine Erstzulassung als Rechtsanwalt bereits 1998 erhalten. 16 Jahre lang hat er in München und Augsburg praktiziert, ehe er diese Tätigkeit aufgrund seines Amts als Bürgermeister und Sozialreferent für 6 Jahre unterbrochen hat. Nun kann es mit den gewonnenen Erfahrungen aus der Sozialverwaltung und Kommunalpolitik in der Rechtsanwaltstätigkeit weitergehen.

Wir freuen uns darauf, mit Herrn Kollegen Dr. Kiefer den von unserem Partnerkollegen Herrn Hans-Peter Bernhard als Fachanwalt für Sozialrecht bereits langjährig betreuten Bereich des Sozialrechts weiter gezielt auszubauen.

 

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Zulässigkeit einer "Vesting-Regelung“ bei Start-up-Unternehmen

In einem aktuellen Beschluss bestätigt das Kammergericht Berlin, dass Vesting-Regelungen grundsätzlich eine rechtlich zulässige Form der Hinauskündigungsklausel aus einer GmbH darstellen können. Der Beschluss gibt wichtige Leitlinien für die Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen in Start-ups.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Christian Ritter - Rechtsanwalt

Training von KI-Modellen - Ein kurzer Aufriss des urheberrechtlichen Rechtsrahmens

Wie kann ich untersagen, dass KIs meine urheberrechtlich geschützten Werke für Trainingszwecke nutzt? Zu dieser Frage des KI-Trainings hat sich das Landgericht Hamburg unlängst geäußert und ein weiteres Mosaiksteinchen zur Antwort beigetragen, unter welchen Voraussetzungen KI-Training zulässig ist. Höchstrichterlich ist diese Frage völlig ungeklärt. Das Landgericht Hamburg versucht sich in einer ersten Einschätzung.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Dr. Christoph Knapp - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

Verwaltungsrat vs. Geschäftsführende Direktoren: Wichtige BGH-Entscheidung zur monistischen SE

Entscheidungen des BGH zur Corporate Governance bei der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea - SE) sind selten und daher umso wichtiger für die Praxis des Gesellschaftsrechts. Vorliegend stehen die gesellschaftsrechtliche Fragen im Kontext einer Schenkung von Kunstwerken mit Fragen der Vertretung und des Schenkungswiderrufs.