Seit dem 1. Juli 2023 gilt ein neues Stiftungsrecht, das mehr Rechtssicherheit und Gestaltungsfreiheit für Stiftungen bringt. Das Gesetz regelt das Stiftungszivilrecht bundeseinheitlich in den §§ 80 ff. BGB und gilt für alle rechtsfähigen Stiftungen des Bürgerlichen Rechts.
Die wichtigsten Neuerungen sind:
• Satzungsänderungen werden je nach Eingriffsintensität in den Stifterwillen unterschiedlich geregelt. Der Stifter kann im Stiftungsgeschäft abweichende oder erleichternde Regelungen vorsehen.
• Zulegungen und Zusammenlegungen von Stiftungen sowie deren Umgestaltung in Verbrauchsstiftungen werden durch die Gesamtrechtsnachfolge vereinfacht. Die Auflösung und Aufhebung von Stiftungen werden rechtssicherer geregelt.
• Die Vermögensverfassung der Stiftung wird detaillierter geregelt und die Hybridstiftung wird gesetzlich anerkannt. Umschichtungsgewinne können für den Stiftungszweck verwendet werden.
• Die Organisationsverfassung der Stiftung wird eigenständig geregelt und die aus dem Aktienrecht bekannte Business Judgement Rule für Stiftungsorgane eingeführt.
• Ab 2026 müssen alle Stiftungen in ein zentrales, elektronisches Stiftungsregister eingetragen werden.
Die sog. Business Judgement Rule, bislang nur in § 93 AktG für den Vorstand einer AG kodifiziert, ist eine Regelung, die Stiftungsorgane vor Haftungsrisiken schützt. Sie besagt, dass Stiftungsorgane dann pflichtgemäß handeln, wenn sie unter Beachtung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben vernünftigerweise annehmen durften, auf Grundlage angemessener Informationen zum Wohl der Stiftung zu handeln. Ein Beispiel für die Anwendung der Business Judgement Rule wäre beispielsweise eine Investitionsentscheidung des Stiftungsvorstands. Wenn dieser eine Entscheidung trifft, die sich später als unrentabel herausstellt, kann er seine persönliche Haftung vermeiden, wenn die Voraussetzungen der Business Judgement Rule vorliegen.
Das neue Stiftungsrecht ist für die Corporate Governance und die Sicherung der Nachfolge bei Familienunternehmen von großer Bedeutung. Es bietet mehr Transparenz, Flexibilität und Schutz für die Stiftung als Rechtsform.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre bestehende Stiftungssatzung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Gerne beraten wir Sie dabei und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer unternehmerischen Ziele mit der passenden Stiftungslösung. Kontaktieren Sie uns gerne für ein Beratungsgespräch.
Für die stiftungs- und gesellschaftsrechtliche Beratung steht Ihnen unser Unternehmensrechts-Team (RA Dr. Theodor Seitz, RA Dr. Rolf Wittmann, RA Jochen Lang, RA Urs Lepperdinger, RA Julius Weißenberg und RA Dr. Christoph Knapp) gerne zur Verfügung.