Kaum hatten wir Anfang letzter Woche unseren Beitrag über die neue Grundsteuer auf dieser Homepage platziert, gab auch schon das
Bayerische Finanzministerium eine Pressemitteilung mit einem Ausblick auf die anstehenden Verfahrensschritte heraus.
In dieser Pressemitteilung vom 15.12.2021 wird ausgeführt, dass die neue Grundsteuer für rund sechs Millionen Grundstücke in Bayern zu berechnen ist. Vorher müssen die entsprechenden Daten – nach unserem Verständnis insbesondere die Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie gewisse Zusatzinformationen (z.B. Denkmalschutz) –
recherchiert und erhoben werden. Dafür – so die Pressemitteilung – müssen alle Grundstückseigentümer zwischen Anfang Juli und Ende Oktober 2022 (also innerhalb eines ziemlich kurzen Zeitraums) eine Grundsteuererklärung abgeben. Steuerpflichtige sollen hierbei laut Finanzministerium aber durch ein umfangreiches Serviceangebot der
Finanzverwaltung unterstützt werden, an zeitlich erster Stelle durch ein „Informationsschreiben mit wichtigen Daten für die Grundsteuererklärung im 2. Quartal 2022 an den Großteil der Grundstückseigentümer“.
Mit diesem Ausblick auf die Serviceangebote der Finanzverwaltung will ich an dieser Stelle schließen und wünsche Ihnen im Namen der gesamten Kanzlei entspannte Feiertage und ein vor allem gesundes, aber auch erfolgreiches neues Jahr 2022.
Autor: Dr. Rudolf Wittmann