Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Frau Rechtsanwältin Hannah Weininger vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München gestattet wurde, die Bezeichnung „Fachanwältin für Verkehrsrecht“ zu führen. Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erfolgt aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen im Verkehrsrecht. Wir gratulieren unserer Kollegin recht herzlich!