Eine sog. „M&A-Kammer“, welche es seit Jahresbeginn beim Landgericht Düsseldorf durch die Einrichtung der 24. Zivilkammer gibt, ist deutschlandweit einmalig.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wurden aufgrund einer Verordnung des Landes Nordrhein-Westphalen eine Zivilkammer am Landgericht Düsseldorf für Streitigkeiten aus dem Bereich der Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions, M&A) mit Streitwert von über EUR 500.000 sowie ein Zivilsenat am Oberlandesgericht Düsseldorf für
Berufungen in diesen Fällen eingerichtet.
Hierbei führten laut Pressemitteilung des Landgerichts die Richterinnen und Richter mit den Parteien Vorbesprechungen, um eine optimale Strukturierung des Verfahrens zu erreichen (case management). Bei technisch hervorragender Ausstattung bestehe die Möglichkeit, vor erfahrenen und auf die komplexe Rechtsmaterie spezialisierten Richtern sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache zu verhandeln sowie auch englischsprachige Dokumente vorzulegen. Ferner sind Videobesprechungen sowie Simultanübersetzungen während der Verhandlung möglich. Die für Klage, Klageerwiderung und Urteil maßgebliche Gerichtssprache bleibt weiterhin deutsch.
Für die rechtliche Begleitung Ihrer M&A-Projekte steht Ihnen unser Unternehmensrechts-Team (RA Dr. Theodor Seitz, RA Urs Lepperdinger, RAin Sandra Hollmann und RA Dr. Christoph Knapp) gerne zur Verfügung.
Autor: Dr. Christoph Knapp