Es herrscht oft die Annahme, dass die Gründung einer Holding in der Rechtsform einer GmbH oder UG automatisch zu Steuervorteilen führt. Dies entspricht jedoch nicht der Realität.
Steuerbelastung:
Es ist zwar richtig, dass auf der Ebene der Holding die Steuerlast effektiv bei etwa 1,5% liegen kann, jedoch müssen auf der Ebene des Gesellschafters in der Regel 25% Einkommensteuer auf Kapitalerträge plus 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer entrichtet werden. Dies führt zu einer effektiven Mehrbelastung von 1,5% (abgesehen von der Möglichkeit des Teileinkünfteverfahrens, das zu einem ähnlichen Ergebnis führt).
Die laufenden Kosten einer vermögensverwaltenden Holding sind auch bei einer geringen Anzahl von Buchungen im Jahr nicht zu vernachlässigen. Durchschnittlich entstehen jährliche Kosten zwischen 1.000 EUR und 3.000 EUR für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen. Zusätzlich zum operativen Geschäft entsteht ein administrativer Mehraufwand, wie die Kommunikation mit dem Steuerberater, das Bearbeiten von Behördenschreiben, Offenlegungspflichten, Transparenzregister usw.
Andere Vorteile:
Dennoch kann die Wahl einer Holding-Struktur sinnvoll sein, und die Vorteile beschränken sich nicht nur auf steuerliche Aspekte.
Für die gesellschaftsrechtliche Beratung steht Ihnen unser Unternehmensrechts-Team (RA/StB Dr. Theodor Seitz, RA Urs Lepperdinger, RA Jochen Lang, RA Julius Weißenberg und RA Dr. Christoph Knapp) gerne zur Verfügung, für alle Themen rund um Steuern & Buchführung unser Team der Steuerabteilung (StB Andrea Feuchtgruber, RA/StB Dr. Theodor Seitz, RA Dr. Rolf Wittmann und die fachlichen Mitarbeiterinnen).