BAG bestätigt: „Kurzarbeit Null“ verkürzt den Urlaubsanspruch

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Das BAG hat mit zwei Urteilen vom 30.11.2021 (9 AZR 234/21 und 9 AZR 225/21) erstmalig über die Auswirkungen von „Kurzarbeit Null“ auf den Urlaubsanspruch entschieden. Danach kann der Urlaubsanspruch für Zeiten von Kurzarbeit Null anteilig gekürzt werden.

Das BAG bestätigt damit u.a. eine Entscheidung des LAG Düsseldorf, über die wir in unserem Beitrag vom 31.05.2021 berichtet hatten. Begründet wir die Entscheidung insbesondere damit, dass Arbeitstage, die aufgrund eines Arbeitsvertrags oder einer Betriebsvereinbarung ausgefallen sind weder nach nationalem noch nach Unionsrecht mit
Arbeitszeit gleichzusetzen sind.

Damit hat das BAG nun eine rechtliche Lücke zu einer gesetzlich nicht geregelten Frage höchstrichterlich entschieden. In der Praxis sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Kürzung von Urlaubsansprüchen nur zulässig ist, wenn die Kurzarbeit selbst rechtlich wirksam eingeführt worden ist.

 

Autor: Dr. Jacqueline Ruffing

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Zulässigkeit einer "Vesting-Regelung“ bei Start-up-Unternehmen

In einem aktuellen Beschluss bestätigt das Kammergericht Berlin, dass Vesting-Regelungen grundsätzlich eine rechtlich zulässige Form der Hinauskündigungsklausel aus einer GmbH darstellen können. Der Beschluss gibt wichtige Leitlinien für die Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen in Start-ups.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Christian Ritter - Rechtsanwalt

Training von KI-Modellen - Ein kurzer Aufriss des urheberrechtlichen Rechtsrahmens

Wie kann ich untersagen, dass KIs meine urheberrechtlich geschützten Werke für Trainingszwecke nutzt? Zu dieser Frage des KI-Trainings hat sich das Landgericht Hamburg unlängst geäußert und ein weiteres Mosaiksteinchen zur Antwort beigetragen, unter welchen Voraussetzungen KI-Training zulässig ist. Höchstrichterlich ist diese Frage völlig ungeklärt. Das Landgericht Hamburg versucht sich in einer ersten Einschätzung.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Dr. Christoph Knapp - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

Verwaltungsrat vs. Geschäftsführende Direktoren: Wichtige BGH-Entscheidung zur monistischen SE

Entscheidungen des BGH zur Corporate Governance bei der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea - SE) sind selten und daher umso wichtiger für die Praxis des Gesellschaftsrechts. Vorliegend stehen die gesellschaftsrechtliche Fragen im Kontext einer Schenkung von Kunstwerken mit Fragen der Vertretung und des Schenkungswiderrufs.